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ZitatAber Achtung: Wenn Sie das Tier ohne Rücksprache mit der Gemeinde im Tierheim abgeben oder  von einem Tierarzt behandeln lassen, muss die Gemeinde die Kosten für die Unterbringung und Versorgung nicht übernehmen!

Einzige Ausnahme: In einem Notfall, nachts oder am Wochenende dürfen Sie ein verletztes und behandlungsbedürftiges Tier auch ohne vorherige Benachrichtigung  der Gemeinde zur Behandlung zu einem Tierarzt oder in die Tierklinik bringen. Dies muss dann allerdings der Gemeinde schnellstmöglich per Email oder Fax mitgeteilt werden.

https://www.tierklinik-oberhaching.de/blog/hund/wer-zahlt-fuer-die-unterbringung-und-behandlung-von-fundtieren/
,,Katzen sind die rücksichtsvollsten und aufmerksamsten Gesellschafter, die man sich wünschen kann."

Pablo Picasso