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jäger
ZitatEin Blick ins Landesjagdgesetz zeigt, dass "zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigte Personen" befugt sind, "wildernde [...] Katzen zu töten." Als wildernd gelten demnach alle Katzen, die im Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden. Manuela Kramer empört das: "200 Meter sind wirklich nicht viel, da kann doch nicht einfach mein Haustier abgeknallt werden!"

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Im-Sinne-des-Naturschutzes-2580-Katzen-in-SH-erschossen,katzen546.html


Es kann doch wohl nicht sein, daß die da einfach wie im Wilden Westen herumballern und auch Freigänger abknallen.

In dem Artikel ist auch von 75.000 freilebenden Katzen, also Streunern, die Regel. Vielleicht sollte man in S.-H. auch mal eine generelle Kastrationspflicht einführen und diejenigen Halter von Freigängern hart bestrafen, die sich nicht daran halten oder ihre Katzen gar aussetzen, ansonsten regelt das wie man sieht (Zitat eines Mitarbeiters der Stadt Papenburg) "die Natur" >:(

Tigger, Micky, Lilly und Sugar im Herzen ❤️

Ja ich kenne das Gesetz. Wir wohnten damals in Niedersachsen aber auch da war das so. Wir wohnten direkt am Wald an einer Sackgasse. Als Lissy und balou nicht wieder kamen vom Freigang, haben wir das auch in Erwägung gezogen als Grund. Habe beim zuständigen Jäger auch angerufen aber der hatte ja nun nicht einfach gesagt, ich habe ihre Katze erschossen...
Chrissie mit der Viererbande Findus, Beppo, Piri und Nelly


 >:(  Was ist das denn für eine bekloppte Regelung ?
Haben die noch alle Tassen im Schrank ?
Wenn ich sowas lese, kriege ich echt zu viel.